Stadt Dorsten geht in die Berufung vorm OVG
Leider wird es in naher Zukunft trotz positiven Gerichtsurteils keine
Möglichkeit im Raum Dorsten geben, seine Hunde abgeleint auf einem
eingezäunten Areal gefahrlos laufen und spielen zu lassen. Das von
Hundebesitzern heiß ersehnte Geläuf will die Stadt nicht genehmigen.
Um diesen Zaun -siehe Foto- geht es bei der Auseinandersetzung zwischen der
Stadt Dorsten und dem Hundeauslaufplatzbetreiber K.-H. Tripp.
Die in Landwirtschaft in der Form absolut genehmigungsfreien Umzäunung muss bei
gewerblicher Nutzung als Hundeauslaufplatz vom Bauamt genehmigt werden.
Zu diesem Zwecke hatte Herr Tripp in 03/2008 einen Bauantrag eingereicht. Dieser
wäre zunächst auch bewilligt worden, hätte es keine Schwierigkeiten mit den
Parkplätzen gegeben.
Die Stadt Dorsten hatte durchaus zunächst eine Privilegierung des Vorhabens
gesehen, d.h., dass man einen solchen Hundeauslaufplatz nur im Außenbereich
einrichten kann.
Leider ginge dies wegen der Besonderheit mit den Parkplätzen nicht.
Gegen diese Entscheidung klagte Herr Tripp vor dem Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen. Bis das VG ein Urteil sprach, vergingen fast drei Jahre.
Inzwischen hatte sich aber die Auffassung der Stadt Dorsten geändert. Die
Parkplätze waren plötzlich kein Thema mehr und durchaus genehmigungsfähig.
Nur ihre grundsätzliche Einschätzung hatte sich plötzlich geändert.
Die Privilegierung, sprich die Tatsache, dass man einen Hundeauslaufplatz nur im
Außenbereich sinnvoller weise einrichtet, wurde von der Stadt nicht mehr
gesehen.
Zitat von Frau Langenkamp, Oberamtsrätin und Chefin des Bauordnungsamtes: „Man
wird ja seine Meinung wohl noch mal ändern dürfen!“
Dieser Meinung war der Richter des Verwaltungsgerichts nicht.
Er teilte die Auffassung des Herrn Tripp und verurteilte die Stadt, diesem die
Teilgenehmigung für den Hundeauslaufplatz zu erteilen.
Das gefiel der Stadt Dorsten ganz und gar nicht. Sie hat aktuell einen
Antrag auf Berufung beim OVG in Münster eingereicht.
Ob die Berufung überhaupt angenommen wird, entscheidet sich erst in ca. 1,5
Jahren.
Selbst wenn dann die Berufung abgelehnt wird und Herr Tripp dann ohne
weiteren Prozess (noch mal ca. 1 Jahr) seinen Hundeplatz bauen dürfte, werden
inzwischen fast 5 Jahre ins Land gegangen sein.
„Das kommt einem Berufsverbot gleich.“ so Tripp.
Das inzwischen eingeschaltete NRW-Justizministerium bestätigt dieses
Zeitfenster, dass eigentlich gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, drückt aber
lediglich sein Bedauern aus.
Die Versuche von Herrn Tripp, durch einen Faktenscheck am „Runden Tisch“ doch
noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurde seitens des Bürgermeisters
abgelehnt.
Schade, wollten sich die Hundebesitzer doch ein wenig vom alltäglichen Streit mit
Joggern und Co. zurückziehen.